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Meldung:

Nordrhein-Westfalen, 15. Februar 2012

Landesregierung wertet kommunales Ehrenamt auf

Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bedingungen für kommunale Mandatsträger
Foto: SPD-Landtagsfraktion NRW
Die vier Kernpunkte des Gesetzes:

1. Bei flexiblen Arbeitszeiten wird für die
Gleitzeit, die nicht zur Kernarbeitszeit
gehört, ein Freistellungsanspruch für
die Mandatsträger von 50 Prozent der für
die Mandatswahrnehmung aufgebrachten Zeit
durch Zeitgutschrift auf dem Gleitzeitkonto
gewährt. Für die Zeitgutschrift besteht ein
Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung.

2. Es wird klargestellt, dass auch bei Entsendung
von Vertretern durch den Rat in Organe und
Gremien von juristischen Personen und Ver-
einigungen des privaten und öffentlichen Rechts
der entsandte Vertreter "auf Veranlassung des
Rates" handelt und somit von der Arbeit freizu-
stellen ist.

3. Zur Teilnahme an kommunalen Bildungs-
veranstaltungen wird ein Urlaubsanspruch des
Mandatsträgers von acht Arbeitstagen in jeder
Wahlperiode eingeführt.

4. Für die Zeit des kommunalpolitischen Bildungs-
urlaubes besteht grundsätzlich kein Lohn- und
Gehaltsfortzahlungsanspruch; für den Verdienst-
ausfall und die Kinderbetreuung erfolgt eine
Erstattung durch die Kommunen.

Die Landesregierung verspricht sich durch die Aufwertung eine Verbesserung der Situation der vielen ehrenamtlichen kommunalen Mandatsträger sowie eine Aufwertung des kommunalen Ehrenamts insgesamt. Junge Menschen mit guter Ausbildung sollen durch die Verbesserungen motiviert werden, ein solches Mandat in der Kommune anzustreben.

Hier der Gesetzentwurf zum Download:
Dokumente:
Gesetzentwurf Stärkung des Ehrenamtes 2012

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